ATDTeilnVAmtlich · § 5 UrhG
Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter Polizeivollzugsbehörden
Rechtsstand: 11.03.2015Fundstelle: BGBl I 2015, 302Ausgefertigt: 11.03.2015
Jeder Knoten in diesem Bild steht im Legal Knowledge Graph. Wie Lage und Abstand berechnet werden ›