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Gericht

Mahngericht Euskirchen

Kennung: mahng-euskirchen

Wofür ist das Mahngericht Euskirchen zuständig?

Mahngerichte bearbeiten das automatisierte Mahnverfahren eines ganzen Landes zentral (§ 689 Abs. 3 ZPO). Der Mahnbescheid ist der schnelle Weg zu einem Vollstreckungstitel, wenn die Forderung unstreitig ist.
⚠ Gegen den Mahnbescheid können Sie binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen (§ 692 ZPO). Danach geht die Sache an das streitige Gericht.

Anschrift und Kontakt

Kölner Straße 40-42
53879 Euskirchen

Telefon 02251 951-0

Stammdaten

Sitz
Mahngericht Euskirchen
Instanz
Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amtsgericht)
Übergeordnet
Übergeordnetes Landgericht / Oberlandesgericht gemäß GVG

Entscheidungen dieses Gerichts

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