Gericht
Mahngericht Euskirchen
Kennung: mahng-euskirchen
Wofür ist das Mahngericht Euskirchen zuständig?
Mahngerichte bearbeiten das automatisierte Mahnverfahren eines ganzen Landes zentral (§ 689 Abs. 3 ZPO). Der Mahnbescheid ist der schnelle Weg zu einem Vollstreckungstitel, wenn die Forderung unstreitig ist.
⚠ Gegen den Mahnbescheid können Sie binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen (§ 692 ZPO). Danach geht die Sache an das streitige Gericht.
Anschrift und Kontakt
Kölner Straße 40-42
53879 Euskirchen
Telefon 02251 951-0
Stammdaten
- Sitz
- Mahngericht Euskirchen
- Instanz
- Ordentliche Gerichtsbarkeit (Amtsgericht)
- Übergeordnet
- Übergeordnetes Landgericht / Oberlandesgericht gemäß GVG
Entscheidungen dieses Gerichts
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