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Gericht

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Kennung: egmr

Außenansicht des Gebäudes: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Foto: Amazoene1975 • Lizenz: CC BY-SA 4.0

Wofür ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuständig?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entscheidet über Individualbeschwerden gegen Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 34 EMRK) sowie über Staatenbeschwerden (Art. 33 EMRK). Er prüft, ob ein Staat Konventionsrechte verletzt hat — nicht, ob ein nationales Urteil im Übrigen richtig war.
⚠ Zwei Hürden entscheiden über die Zulässigkeit (Art. 35 EMRK): Der innerstaatliche Rechtsweg muss erschöpft sein — in Deutschland regelmäßig einschließlich der Verfassungsbeschwerde —, und die Beschwerde muss binnen vier Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung eingehen. Bis zum 31. Januar 2022 betrug die Frist sechs Monate; die Verkürzung durch Protokoll Nr. 15 gilt für Entscheidungen ab dem 1. Februar 2022.

Rechtsprechung

256 Entscheidungen dieses Gerichts aus den Jahren 1984 bis 2026 sind auf ra.de in deutscher Sprache abrufbar.
Dazu kommen 1138 Fassungen derselben Entscheidungen in anderen Amtssprachen. Sie sind keine weiteren Verfahren, sondern Übersetzungen.

Stammdaten

Instanz
EGMR

Entscheidungen dieses Gerichts

Eine Auswahl von 12 aus 1394 Entscheidungen dieses Gerichts — alphabetisch, nicht chronologisch (einen Endpunkt für „die neuesten“ gibt es nicht). Jede weitere über die Suche.