Art 1 WPostVtr1994G
(1) Den folgenden in Seoul am 14. September 1994 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Verträgen des Weltpostvereins, 1. Fünftes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins 2. Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins nebst Anhang 3. Weltpostvertrag 4. Postpaketübereinkommen sowie der von den Postverwaltungen angenommenen Änderung von Artikel 5 Absatz 2, die der Bundesregierung durch Notifikation des Generaldirektors des Internationalen Büros des Weltpostvereins vom 19. Juni 1997 bestätigt worden ist 5. Postanweisungsübereinkommen 6. Postgiroübereinkommen und 7. Postnachnahmeübereinkommen nebst Schlußprotokollen wird zugestimmt. Die Verträge nebst Schlußprotokollen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der Satzung in der vom Inkrafttreten des Fünften Zusatzprotokolls an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
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