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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Ausschlusszone

Zeitreise: 20.02.2024

Um das Schiffswrack mit dem Wrackmittelpunkt 54°33.1555'N, 005°50.2961'E WGS84 ist eine Ausschlusszone mit einem Radius von 50 Metern um den Wrackmittelpunkt einzuhalten.

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Ende des Gesetzes