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Art 23Amtlich · § 5 UrhG

Umsetzungspflicht

Zeitreise: 22.04.2005‹ Art 19

Die Verpflichtung der Länder aus Artikel 75 Abs. 3 des Grundgesetzes ist bis zum 1. Januar 2000 zu erfüllen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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