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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Fälligkeit

Zeitreise: 04.12.2014

Der Rechnungsbetrag wird einen Monat nach Ablauf des Monats fällig, in dem der Anordnungsbehörde die in § 3 Absatz 4 bezeichnete Rechnung zugegangen ist.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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