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Amtlich · § 5 UrhG

Eingangsformel ÜbkBernAV

Zeitreise: 29.11.1897

Wir Wilhelm, ... Deutscher Kaiser, König von Preußen usw. verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des Gesetzes vom 4. April 1888 betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichsgesetzbl. S. 139), nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats, was folgt:*

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Ende des Gesetzes