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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit

Zeitreise: 06.10.2026

Die Registerbehörde ist ab dem Zeitpunkt der Datenübermittlung nach § 4 Verantwortliche im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).

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