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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Speicherung

Zeitreise: 21.12.2017

Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens sind die elektronischen Akten bis zu ihrer Löschung oder Übergabe an das Bundesarchiv in Dateiformaten zu speichern, die eine nachträgliche Veränderung nicht zulassen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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