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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Governance

Zeitreise: 24.03.2025

(1) Die grundsätzlichen Entscheidungen über den Betrieb und die Weiterentwicklung des NOOTS werden nach Maßgabe des IT-Staatsvertrags in der jeweils geltenden Fassung sowie der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats in der jeweils geltenden Fassung durch den IT-Planungsrat getroffen.

(2) Zu den grundsätzlichen Entscheidungen gehören insbesondere: a)Finanz- und Budgetplanung,b)strategische Weiterentwicklung des NOOTS,c)Bekanntgabe, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb des NOOTS vorliegen,d)Festlegung der Anschlussbedingungen an das NOOTS unde)Festlegung der Reihenfolge der Anschluss- und Nutzungsverpflichtung gemäß § 9.

(3) Der IT-Planungsrat beteiligt die jeweilige Fachministerkonferenz nach Maßgabe des IT-Staatsvertrags in der jeweils geltenden Fassung.

(4) Der IT-Planungsrat richtet nach Maßgabe der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats in der jeweils geltenden Fassung eine Steuerungsgruppe NOOTS ein, der je ein Vertreter des Bundes sowie von sechs Ländern angehören.

(5) Die Steuerungsgruppe NOOTS trifft insbesondere folgende Entscheidungen: a)Entscheidungen innerhalb des Finanzbudgets,b)Empfehlungen für die Anschlussbedingungen an das NOOTS undc)Festlegungen zum Betrieb und der Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur.

(6) Der IT-Planungsrat benennt unterhalb der Steuerungsgruppe eine Gesamtleitung NOOTS und richtet zur Unterstützung bei der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) eine Geschäftsstelle ein. Die Vertretung der Gesamtleitung ist bei der betriebsverantwortlichen Stelle nach § 4 verortet. Die Gesamtleitung ist den Beschlüssen der Steuerungsgruppe gegenüber weisungsgebunden. Zu den Aufgaben der Gesamtleitung gehören insbesondere: a)Erarbeiten der Finanzplanung und Controlling undb)Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen der Steuerungsgruppe zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des NOOTS.

(7) Der IT-Planungsrat richtet eine fachlich koordinierende Stelle bei der FITKO ein. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere: a)Operative Zusammenarbeit mit den Fachministerkonferenzen bzw. deren zuständigen Arbeitsgremien,b)Steuerung und Koordination Datenmanagement des NOOTS undc)Mitarbeit bei der Architektur des NOOTS.

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