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Amtlich · § 5 UrhG

§ 2 GrAbfAUTVbgV

Zeitreise: 25.01.1994

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1994 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 26. November 1993/10. Januar 1994 außer Kraft tritt.

(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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Ende des Gesetzes