Berichterstattung
Die Stiftung legt dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in jeder Legislaturperiode einen Arbeitsbericht auf Grundlage der verfügbaren Daten vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend koordiniert die Stellungnahme der Bundesregierung zum Arbeitsbericht, welche mit dem Arbeitsbericht der Stiftung an den Deutschen Bundestag übersandt wird. Der erste Arbeitsbericht sowie die Stellungnahme der Bundesregierung sollen zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vorgelegt werden.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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