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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Gegenstand und Höhe des Zuschusses pro Vollzeitäquivalent

Zeitreise: 01.09.2026

Der Zuschuss wird für Personal- und Sachausgaben gewährt. Er ist auf jährlich 110 000 Euro pro Vollzeitäquivalent begrenzt.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

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