§ 4Amtlich · § 5 UrhG
Gegenstand und Höhe des Zuschusses pro Vollzeitäquivalent
Zeitreise: 01.09.2026
Der Zuschuss wird für Personal- und Sachausgaben gewährt. Er ist auf jährlich 110 000 Euro pro Vollzeitäquivalent begrenzt.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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