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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Rechtsstellung

Zeitreise: 28.10.2025

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. sind freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne des Artikels 26 des I. Genfer Abkommens.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes