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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Gewerbesteuer

Zeitreise: 23.09.1990‹ § 2§ 4.und.5 ›

Die Vorschriften der §§ 1 und 2 gelten auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 7 des Gewerbesteuergesetzes.

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