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Amtlich · § 5 UrhG

Art 1 DBAG MAN

Zeitreise: 18.08.2010Art 2 ›

Dem in Berlin am 2. März 2009 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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Ende des Gesetzes