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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Erhebungsmerkmale

Zeitreise: 27.02.2025

(1) Die Erhebungsmerkmale der Außenhandelsstatistik sind 1. Bezugszeitraum, 2. Verkehrsrichtung, 3. Warennummer, 4. Warenbezeichnung, 5. Ursprungsbundesland, 6. Bestimmungsbundesland, 7. Ursprungsland, 8. Bestimmungsland, 9. Versendungsland, 10. Statistischer Wert, 11. Menge der Ware, 12. Art des Geschäfts, 13. Verkehrszweig an der Grenze.

(2) Für die Intrahandelsstatistik werden zusätzlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben: 1. Rechnungsbetrag, 2. bei Versendungen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Bestimmungsland.

(3) Für die Extrahandelsstatistik werden zusätzlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben: 1. Kodierung des Zollverfahrens, 2. Rechnungswährung, 3. Gesamtbetrag der Rechnung, 4. bei der Einfuhr: in Rechnung gestellter Positionsbetrag, 5. Präferenzbehandlung bei der Einfuhr, sofern diese von den Zollbehörden gewährt wurde, 6. Verkehrszweig im Inland, 7. Angabe, ob die Ware in Containern befördert wird, 8. Mitgliedstaat, in dem sich die Ware zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren befindet, 9. endgültiges Bestimmungsland, 10. tatsächliches Ausfuhrland, 11. Statistisches Verfahren, 12. Ort der Ware, 13. Lieferbedingung.

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