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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Manquement d'État - Monopole national de vente au détail des boissons alcoolisées - Interdiction d'importation par des particuliers.

ECLI: ECLI:EU:C:2007:571Entscheidung vom: 04.10.2007

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 4. Oktober 2007 – Kommission/Schweden (Rechtssache C‑186/05) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nationales Einzelhandelsmonopol für alkoholhaltige Getränke – Verbot der Einfuhr durch Privatpersonen“ Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen (Art. 28 EG und 30 EG) (vgl. Randnr. 26 und Tenor) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 28 EG und 30 EG – Nationale Rechtsvorschriften betreffend ein nationales Einzelhandelsmonopol für alkoholhaltige Getränke, nach denen die unmittelbare Einfuhr solcher Getränke durch Privatpersonen verboten ist Tenor 1. Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass es die Einfuhr alkoholhaltiger Getränke durch Privatpersonen, die durch von ihnen beauftragte unabhängige Vermittler oder gewerbliche Beförderer handeln, verbietet, ohne dass dieses Verbot nach Art. 30 EG als gerechtfertigt angesehen werden kann. 2. Das Königreich Schweden trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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