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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen Union.

ECLI: ECLI:EU:C:2007:782Entscheidung vom: 13.12.2007

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 13. Dezember 2007 – Spanien/Rat (Rechtssache C‑184/06) „Fischerei – Verordnung (EG) Nr. 51/2006 – Aufteilung der Fangquoten zwischen Mitgliedstaaten – Akte über den Beitritt des Königreichs Spanien – Ende der Übergangszeit – Erfordernis der relativen Stabilität – Diskriminierungsverbot – Neue Fangmöglichkeiten“ 1.                     Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Gleichbehandlung – Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (Beitrittsakte von 1985; Verordnung Nr. 51/2006 des Rates) (vgl. Randnrn. 32-37) 2.                     Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften – Spanien – Fischerei (Beitrittsakte von 1985, Art. 156 bis 164; Verordnung Nr. 51/2006 des Rates) (vgl. Randnrn. 44, 46-48) Gegenstand Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 des Rates vom 22. Dezember 2005 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2006) (ABl. L 16, S. 1) – Diskriminierung – Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 358, S. 59). Tenor Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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