EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:402Entscheidung vom: 01.07.2004
«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Artikel 12 EG, 149 EG und 150 EG – In einem anderen Mitgliedstaat erworbenes Diplom über eine höhere Schulbildung – Zugang zum Hochschulunterricht»
Leitsätze des Urteils
Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Gleichbehandlung – Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit – Zugang zum Hochschulunterricht – Unterschiedliche Voraussetzungen für die Inhaber von in den anderen Mitgliedstaaten erworbenen Diplomen über eine höhere Schulbildung – Unzulässigkeit (Artikel 12 EG, 149 EG und 150 EG)
(vgl. Randnr. 31 und Tenor)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Dritte Kammer)1. Juli 2004(1)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Artikel 12 EG, 149 EG und 150 EG – In einem anderen Mitgliedstaat erworbenes Diplom über eine höhere Schulbildung – Zugang zum Hochschulunterricht“
Klägerin,
gegen
Beklagter,
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer),
aufgrund des nach Anhörung der Generalanwältin ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)
Rosas
Schintgen
Colneric
Der Kanzler
Der Präsident der Dritten Kammer
R. Grass
A. Rosas
1 – Verfahrenssprache: Französisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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