Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:402Entscheidung vom: 01.07.2004

«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Artikel 12 EG, 149 EG und 150 EG – In einem anderen Mitgliedstaat erworbenes Diplom über eine höhere Schulbildung – Zugang zum Hochschulunterricht» Leitsätze des Urteils Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Gleichbehandlung – Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit – Zugang zum Hochschulunterricht – Unterschiedliche Voraussetzungen für die Inhaber von in den anderen Mitgliedstaaten erworbenen Diplomen über eine höhere Schulbildung – Unzulässigkeit (Artikel 12 EG, 149 EG und 150 EG) (vgl. Randnr. 31 und Tenor) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Dritte Kammer)1. Juli 2004(1) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Artikel 12 EG, 149 EG und 150 EG – In einem anderen Mitgliedstaat erworbenes Diplom über eine höhere Schulbildung – Zugang zum Hochschulunterricht“ Klägerin, gegen Beklagter, DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer), aufgrund des nach Anhörung der Generalanwältin ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden, folgendes Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer) Rosas Schintgen Colneric Der Kanzler Der Präsident der Dritten Kammer R. Grass A. Rosas 1 – Verfahrenssprache: Französisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguês