EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Terra Baubedarf-Handel GmbH gegen Finanzamt Osterholz-Scharmbeck.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:268Entscheidung vom: 29.04.2004
«Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Artikel 17 Absatz 1 und 18 Absätze 1 und 2 – Vorsteuerabzugsrecht – Voraussetzungen für die Ausübung»
Leitsätze des Urteils
Steuerrecht – Harmonisierung – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Vorsteuerabzug – Ausübung des Abzugsrechts – Maßgeblicher Erklärungszeitraum – Zeitraum, in dem gleichzeitig die Voraussetzungen der Lieferung der Gegenstände oder der Erbringung der Dienstleistungen und des Besitzes einer Rechnung erfüllt sind (Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und 18 Absatz 2 Unterabsatz 1)
(vgl. Randnr. 38 und Tenor)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)29. April 2004(1)
„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Artikel 17 Absatz 1 und 18 Absätze 1 und 2 – Vorsteuerabzugsrecht – Voraussetzungen für die Ausübung“
gegen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Terra Baubedarf-Handel GmbH und der Kommission in der Sitzung vom 18. September 2003,
nach Anhörung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Sitzung vom 16. Oktober 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Jann
Timmermans
Rosas
La Pergola
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Deutsch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.