EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:174Entscheidung vom: 23.03.2004
«Rechtsmittel – Unzulässigkeit – Außervertragliche Haftung – Behandlung einer Beschwerde betreffend ein internes Auswahlverfahren für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit durch den Bürgerbeauftragten»
Leitsätze des Urteils
(vgl. Randnrn. 43-48, 52)
(vgl. Randnrn. 59-62)
(vgl. Randnrn. 75-77)
(vgl. Randnrn. 80-81)
(vgl. Randnr. 82)
URTEIL DES GERICHTSHOFES23. März 2004(1)
„Rechtsmittel – Unzulässigkeit – Außervertragliche Haftung – Behandlung einer Beschwerde betreffend ein internes Auswahlverfahren für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit durch den Bürgerbeauftragten“
Rechtsmittelführer,
Kläger im ersten Rechtszug und Anschlussrechtsmittelführer,
DER GERICHTSHOF,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 3. Juli 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF
Skouris
Jann
Timmermans
Gulmann
Cunha Rodrigues
Rosas
Puissochet
Schintgen
Macken
Colneric
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Französisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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