Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:174Entscheidung vom: 23.03.2004

«Rechtsmittel – Unzulässigkeit – Außervertragliche Haftung – Behandlung einer Beschwerde betreffend ein internes Auswahlverfahren für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit durch den Bürgerbeauftragten» Leitsätze des Urteils (vgl. Randnrn. 43-48, 52) (vgl. Randnrn. 59-62) (vgl. Randnrn. 75-77) (vgl. Randnrn. 80-81) (vgl. Randnr. 82) URTEIL DES GERICHTSHOFES23. März 2004(1) „Rechtsmittel – Unzulässigkeit – Außervertragliche Haftung – Behandlung einer Beschwerde betreffend ein internes Auswahlverfahren für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit durch den Bürgerbeauftragten“ Rechtsmittelführer, Kläger im ersten Rechtszug und Anschlussrechtsmittelführer, DER GERICHTSHOF, nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 3. Juli 2003, folgendes Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF Skouris Jann Timmermans Gulmann Cunha Rodrigues Rosas Puissochet Schintgen Macken Colneric von Bahr Der Kanzler Der Präsident R. Grass V. Skouris 1 – Verfahrenssprache: Französisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguês