EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
ECLI:EU:C:2003:598
ECLI: ECLI:EU:C:2003:598Entscheidung vom: 06.11.2003
«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Soziale Sicherheit – Artikel 69 und 71 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Leistungen bei Arbeitslosigkeit – Grenzgänger – Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs im Fall der Beschäftigungssuche in einem anderen Mitgliedstaat»
Leitsätze des Urteils
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen – Arbeitslosigkeit – Vollarbeitsloser Grenzgänger – Beschäftigungssuche in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten – Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Leistungen des Wohnstaats(Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 69 und 71 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)6. November 2003(1)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Soziale Sicherheit – Artikel 69 und 71 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Leistungen bei Arbeitslosigkeit – Grenzgänger – Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs im Fall der Beschäftigungssuche in einem anderen Mitgliedstaat“
In der Rechtssache C-311/01
Klägerin,
gegen
Beklagter,
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
aufgrund des Sitzungsberichts,
nach Anhörung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Sitzung vom 27. Februar 2003
folgendes
Aus diesen Gründen hat
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
La Pergola
Jann
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Niederländisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.