EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Abbott GmbH gegen Oberfinanzdirektion Köln.
ECLI: ECLI:EU:C:1993:94Entscheidung vom: 10.03.1993
«Gemeinsamer Zolltarif – Monoklonale Antikörper»
Leitsätze des Urteils
Gemeinsamer Zolltarif – Tarifpositionen – Warenzusammenstellungen mit einem monoklonalen diagnostischen Reagens (Antikörper) als Hauptbestandteil – Zuweisung zur Unterposition 3002 10 91 der Kombinierten Nomenklatur
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Vierte Kammer)10. März 1993 (1)
„Gemeinsamer Zolltarif – Monoklonale Antikörper“
In der Rechtssache C-191/91
gegen
DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer),
aufgrund des Berichts des Berichterstatters,
nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 15. Oktober 1992,
folgendes
Aus diesen Gründen hat
DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)
Kakouris
Díez de Velasco
Kapteyn
Der Kanzler
Der Präsident der Vierten Kammer
J.-G. Giraud
C. N. Kakouris
1 – Verfahrenssprache: Deutsch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.