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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Abbott GmbH gegen Oberfinanzdirektion Köln.

ECLI: ECLI:EU:C:1993:94Entscheidung vom: 10.03.1993

«Gemeinsamer Zolltarif – Monoklonale Antikörper» Leitsätze des Urteils Gemeinsamer Zolltarif – Tarifpositionen – Warenzusammenstellungen mit einem monoklonalen diagnostischen Reagens (Antikörper) als Hauptbestandteil – Zuweisung zur Unterposition 3002 10 91 der Kombinierten Nomenklatur URTEIL DES GERICHTSHOFES (Vierte Kammer)10. März 1993 (1) „Gemeinsamer Zolltarif – Monoklonale Antikörper“ In der Rechtssache C-191/91 gegen DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer), aufgrund des Berichts des Berichterstatters, nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 15. Oktober 1992, folgendes Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer) Kakouris Díez de Velasco Kapteyn Der Kanzler Der Präsident der Vierten Kammer J.-G. Giraud C. N. Kakouris 1 – Verfahrenssprache: Deutsch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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