EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
ECLI: ECLI:EU:C:1989:584Entscheidung vom: 16.11.1989
Avis juridique important
URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 16. NOVEMBER 1989. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN KOENIGREICH BELGIEN. - VERTRAGSVERLETZUNG - UMSETZUNG EINER RICHTLINIE. - RECHTSSACHE 360/88. Sammlung der Rechtsprechung 1989 Seite 03803 Pub.RJ Seite Pub somm
Leitsätze Tenor
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Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit
( EWG-Vertrag, Artikel 169 )
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die in den Gemeinschaftsrichtlinien festgelegt sind .
1 ) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es nicht innerhalb der gesetzten Frist alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um der Richtlinie 84/450 des Rates vom 10 . September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung nachzukommen .
2 ) DasKönigreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.