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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

ECLI: ECLI:EU:C:1989:178Entscheidung vom: 27.04.1989

Avis juridique important URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 27. APRIL 1989. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN ITALIENISCHE REPUBLIK. - VERTRAGSVERLETZUNG EINES MITGLIEDSTAATS - UNTERBLIEBENE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE - VORSCHRIFTEN UEBER VIEHSEUCHENRECHTLICHE MASSNAHMEN BEI DER EINFUHR VON FRISCHEM FLEISCH UND VON BESTIMMTEN TIERARTEN. - RECHTSSACHE 324/87. Sammlung der Rechtsprechung 1989 Seite 01013 Pub.RJ Seite Pub somm Leitsätze Tenor ++++ 1 . Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit einer vollständigen und genauen Anwendung ( EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3 ) 2 . Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit ( EWG-Vertrag, Artikel 169 ) 1 . Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die vollständige und genaue Anwendung der Bestimmungen einer jeden Richtlinie zu gewährleisten ( vgl . das Urteil vom 18 . März 1980 in der Rechtssache 91/79, Kommission/Italien, Slg . 1980, 1099 ). 2 . Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung von Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die in den Richtlinien festgelegt sind . 1)Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle erforderlichen Vorschriften erlassen hat, um der Richtlinie 83/91 des Rates vom 7 . Februar 1983 zur Änderung der Richtlinie 72/462 zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern und der Richtlinie 77/96 über die Untersuchung von frischem Schweinefleisch auf Trichinen bei der Einfuhr aus Drittländern nachzukommen . 2 ) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens .

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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