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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Lancôme parfums et beauté & Cie gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

ECLI: ECLI:EU:T:2012:523Entscheidung vom: 05.10.2012

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 5. Oktober 2012 – Lancôme/HABM – Focus Magazin Verlag (COLOR FOCUS) (Rechtssache T-204/10) „Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke COLOR FOCUS – Ältere Gemeinschaftswortmarke FOCUS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Marken – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Rechtsmissbrauch“ 1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 21, 22, 37, 54) 2.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken COLOR FOCUS und FOCUS (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 53 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 24, 25, 36, 55) 3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Koexistenz älterer Marken auf dem Markt – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 46) 4.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Verbot des Rechtsmissbrauchs (vgl. Randnrn. 59, 60) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2010 (Sache R 238/2009-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Focus Magazin Verlag GmbH und der Lancôme parfums et beauté & Cie Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Lancôme parfums et beauté & Cie trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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