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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Scandic Distilleries SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

ECLI: ECLI:EU:T:2012:432Entscheidung vom: 18.09.2012

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 18. September 2012 – Scandic Distilleries/HABM – Bürgerbräu, Röhm & Söhne (BÜRGER) (Rechtssache T-460/11) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BÜRGER – Ältere Gemeinschaftswortmarke Bürgerbräu – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“ 1.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – In der Klageschrift nicht dargestellte Gründe – Pauschale Verweisung auf andere, der Klageschrift als Anlage beigefügte Schriftstücke (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 16-17) 2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25-28) 3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke BÜRGER und Wortmarke Bürgerbräu (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30-64) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Mai 2011 (Sache R 1962/2010-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Bürgerbräu, August Röhm & Söhne KG und der Scandic Distilleries SA Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Scandic Distilleries SA trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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