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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Handicare Holding BV und You-Q BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

ECLI: ECLI:EU:T:2012:177Entscheidung vom: 29.03.2012

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. März 2012 – You-Q/HABM – Apple Corps (BEATLE) (Rechtssache T‑369/10) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BEATLE – Ältere nationale und gemeinschaftliche Wort‑ und Bildmarken BEATLES und THE BEATLES – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Wertschätzung – Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marken in unlauterer Weise“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 34‑35, 45, 60, 74) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Mai 2010 (Sache R 1276/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Apple Corps Ltd und der Movingpeople.net International BV Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die You-Q BV trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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