EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
Colas gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
ECLI: ECLI:EU:T:2012:119Entscheidung vom: 09.03.2012
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. März 2012 – Colas/HABM – García-Teresa Gárate und Bouffard Vicente (BASE‑SEAL)
(Rechtssache T‑172/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BASE-SEAL – Ältere nationale Bildmarken in Form einer Raute – Ältere nationale und internationale Bildmarken COLAS – Relatives Eintragungshindernis – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 39‑42, 59-63)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Februar 2010 (Sache R 450/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Colas einerseits und Rosario García-Teresa Gárate und Carmen Bouffard Vicente andererseits
Tenor
1.
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Februar 2010 (Sache R 450/2009‑4) wird für andere Waren als chemische Erzeugnisse für wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, Dünger und chemische Substanzen zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmittelerzeugnissen, die von dieser Entscheidung erfasst werden, aufgehoben.
2.
Das HABM trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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