EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
ara AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
ECLI: ECLI:EU:T:2011:519Entscheidung vom: 22.09.2011
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 22. September 2011 – ara/HABM – Allrounder (A mit zwei dreieckigen Motiven)
(Rechtssache T‑174/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist – Bildmarke A mit zwei dreieckigen Motiven – Ältere nationale Wortmarke A – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 22-24, 38)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Januar 2010 (Sache R 481/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der ara AG und der Allrounder SARL
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die ara AG trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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