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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission.

ECLI: ECLI:EU:T:2011:515Entscheidung vom: 22.09.2011

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 22. September 2011 – Evropaïki Dynamiki/Kommission (Rechtssache T-86/09) „Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Informatikdienstleistungen einschließlich der Wartung und Entwicklung des Informationssystems der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Begründungspflicht – Gleichbehandlung – Transparenz – Zuschlagskriterien – Interessenkonflikt – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Außervertragliche Haftung“ 1.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Pflicht, auf einen schriftlichen Antrag hin die Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Zuschlagsempfängers mitzuteilen (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 26, 29-32) 2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Erfordernis, Chancengleichheit zu gewährleisten und den Grundsatz der Transparenz einzuhalten –Unterschiede hinsichtlich der den Bietern mitgeteilten Information, die den vorherigen Auftragnehmer begünstigen – Information, die für die Erstellung der Angebotes weder erforderlich noch nützlich ist – Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. Randnrn. 60-63, 65-83) 3.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Befugnis der Organe im Vergabeverfahren – Interessenkollision zwischen einem Bieter und einem Mitglied des Ausschusses für die Bewertung der Angebote – Begriff (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 52 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 100-103) 4.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe –Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (vgl. Randnr. 123) Gegenstand Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. Dezember 2008, mit der das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens MARE/2008/01 für Informatikdienstleistungen einschließlich der Wartung und Entwicklung des Informationssystems der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei der Kommission (ABl. 2008, S 115) eingereichte Angebot abgelehnt wurde, und der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie auf Schadensersatz Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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