EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
FRA.BO SpA gegen Europäische Kommission.
ECLI: ECLI:EU:T:2011:111Entscheidung vom: 24.03.2011
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011 – FRA.BO/Kommission
(Rechtssache T-381/06)
„Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Geldbußen – Mitteilung über Zusammenarbeit – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Mildernde Umstände – Erlass der Geldbuße – Berechtigtes Vertrauen – Gleichbehandlung“
1. Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Schutz des berechtigten Vertrauens – Grenzen – Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln – Festsetzung der Höhe der Geldbußen – Methode für die Berechnung der Geldbußen – Ermessen der Organe – Keine Auswirkung der Mitteilung über Zusammenarbeit (Mitteilung 96/C 207/04 der Kommission) (vgl. Randnrn. 93-94)
2. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Herabsetzung der Geldbuße als Gegenleistung für eine Zusammenarbeit des beschuldigten Unternehmens – Voraussetzungen – Ermessen der Kommission – Berücksichtigung der Eignung und der Sachdienlichkeit der gelieferten Informationen (Mitteilung 96/C 207/04 der Kommission, Titel D Nr. 2) (vgl. Randnr. 96)
3. Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Herabsetzung der Geldbuße als Gegenleistung für die Zusammenarbeit des beschuldigten Unternehmens – Ermessen der Kommission – Vergleich der Umstände verschiedener Fälle – Hinweischarakter – Zu berücksichtigende Gesichtspunkte – Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Fehlen (Mitteilung 96/C 207/04 der Kommission, Titel D Nr. 2) (vgl. Randnrn. 101, 103-104)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 4180 der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen), hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit dieser Entscheidung verhängten Geldbuße
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die FRA.BO SpA trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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