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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Proges - Progetti di sviluppo Srl gegen Europäische Kommission.

ECLI: ECLI:EU:T:2010:127Entscheidung vom: 26.03.2010

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 26. März 2010 – Proges/Kommission (Rechtssache T‑577/08) „Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Programm zur Raumplanungsgestaltung – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Zuschlagskriterien“ 1.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Klage auf Ersatz von Schäden, die ein Gemeinschaftsorgan verursacht haben soll – Kurze Darstellung der Klagegründe – Fehlen – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 20-28) 2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnr. 36) Gegenstand Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. Oktober 2008, das von der Klägerin in einem Vergabeverfahren über die Umsetzung eines Programms zur Raumplanungsgestaltung eingereichte Angebot zurückzuweisen, sowie auf Ersatz des der Klägerin entstandenen Schadens Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Proges – Progetti di sviluppo Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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