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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Paul Fitoussi gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2009:244Entscheidung vom: 02.07.2009

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 2. Juli 2009 – Fitoussi/HABM – Loriot (IBIZA REPUBLIC) (Rechtssache T-311/08) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke IBIZA REPUBLIC – Ältere nationale Bildmarke in Form eines fünfzackigen Sterns, der von einem Kreis umschlossen ist – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b (vgl. Randnrn. 25, 35, 48, 57-58) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Mai 2008 (Sache R 1135/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Paul Fitoussi und Bernadette Nicole J. Loriot. Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Bernadette Nicole J. Loriot Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke IBIZA REPUBLIC für Waren in den Klassen 25, 41, 43 – Anmeldung Nr. 3868072 Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Paul Fitoussi Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarke in Form eines fünfzackigen Sterns, der von einem Kreis umschlossen ist, für Waren in Klasse 25 Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Herr Paul Fitoussi trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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