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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Korsch AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2009:12Entscheidung vom: 21.01.2009

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2009 – Korsch/HABM (PharmaCheck) (Rechtssache T‑296/07) „Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PharmaCheck – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Einschränkung des Warenverzeichnisses“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 31, 41, 53) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2007 (Sache R 358/2007‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens PharmaCheck als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Korsch AG Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke PharmaCheck für Waren der Klasse 9 – Anmeldung Nr. 5310214 Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Korsch AG trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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