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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Somm Srl gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2008:591Entscheidung vom: 17.12.2008

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 17. Dezember 2008 – Somm/HABM (Schatten spendende Abdeckung) (Rechtssache T-351/07) „Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke – Schatten spendende Abdeckung – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst.  b) (vgl. Randnrn. 26, 30) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Juni 2007 (Sache R 1653/2006‑1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Schatten spendenden Abdeckung als Gemeinschaftsmarke. Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Somm Srl Betroffene Gemeinschaftsmarke: Dreidimensionale Marke mit folgender Beschreibung: „Dreidimensionale Konstruktion aus mehreren Metallrohren, die mit Abstand zueinander parallel angeordnet sind, sich verjüngen und etwa ellenbogenförmig gebogen sind. Die Rohre ruhen jeweils auf einer auf dem Boden befestigten Basis, beginnen vertikal und sind am freien Ende leicht nach oben gebogen. Mehrere mit Abstand zueinander parallel angeordnete Metallrohre verbinden den frei schwebenden leicht gebogenen Teil der Rohre. Auf diesem ist eine Schatten spendende Abdeckung so befestigt, dass das Ganze ein Sonnenschutzdach bildet“ – Anmeldung Nr. 4837746 für Waren der Klassen 6 und 19 Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Somm Srl trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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