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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

ECLI: ECLI:EU:T:2008:485Entscheidung vom: 12.11.2008

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2008 – Spanien/Kommission (Rechtssache T-60/07) „EAFGL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Sektor Obst und Gemüse – Umweltschutz – Verwaltungsverfahren“ 1.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden (vgl. Randnr. 49) 2.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den EAGFL (Verordnung Nr. 1258/1999 des Rates, Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 2) (vgl. Randnr. 83) 3.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss (Verordnung Nr. 1258/1999 des Rates, Art. 7 Abs. 4; Verordnung Nr. 1663/95 der Kommission, Art. 8 Abs. 1) (vgl. Randnr. 99) Gegenstand Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 355, S. 96), soweit mit ihr bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben im Sektor Obst und Gemüse ausgeschlossen werden. Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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