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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Jean Cassegrain SAS gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2008:454Entscheidung vom: 21.10.2008

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 21. Oktober 2008 – Cassegrain/HABM (Form einer Tasche) (Rechtssache T-73/06) „Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke – Form einer Tasche – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27-28) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Dezember 2005 (Sache R 687/2005-2) über die Anmeldung des Bildzeichens Form einer Tasche als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Jean Cassegrain SAS Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die eine Tasche darstellt, für Waren der Klasse 18 – Anmeldung Nr. 3598571 Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Jean Cassegrain SAS trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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