EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
Jean Cassegrain SAS gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
ECLI: ECLI:EU:T:2008:454Entscheidung vom: 21.10.2008
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 21. Oktober 2008 – Cassegrain/HABM (Form einer Tasche)
(Rechtssache T-73/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke – Form einer Tasche – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27-28)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Dezember 2005 (Sache R 687/2005-2) über die Anmeldung des Bildzeichens Form einer Tasche als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Jean Cassegrain SAS
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke, die eine Tasche darstellt, für Waren der Klasse 18 – Anmeldung Nr. 3598571
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Jean Cassegrain SAS trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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