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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Claudia Gualtieri gegen Europäische Kommission

ECLI: ECLI:EU:T:2008:335Entscheidung vom: 10.09.2008

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 10. September 2008 – Gualtieri/Kommission (Rechtssache T‑284/06) „Abgeordneter nationaler Sachverständiger – Tagegeld – Wohnort zum Zeitpunkt der Abordnung – Einrede der Rechtswidrigkeit von Art. 20 Abs. 3 Buchst. b des Beschlusses über abgeordnete nationale Sachverständige – Grundsatz der Gleichbehandlung“ 1.                     Beamte – Kostenerstattung – Abgeordnete nationale Sachverständige – Tagegeld (Art. 141 EG) (vgl. Randnrn. 28-31) 2.                     Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Vertrauensschutz (vgl. Randnrn. 41-43) Gegenstand Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 30. Januar 2006, mit der der Antrag der Klägerin abgelehnt wird, nach ihrer Scheidung den Betrag der gemäß Art. 17 des Beschlusses C(2002) 1559 der Kommission vom 30. April 2002 über die Regelung für abgeordnete nationale Sachverständige in seiner geänderten Fassung geschuldeten Vergütungen anzupassen Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Claudia Gualtieri trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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