EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
The Gillette Company gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
ECLI: ECLI:EU:T:2005:126Entscheidung vom: 13.04.2005
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. April 2005 − Gillette/HABM – Wilkinson Sword (RIGHT GUARD XTREME sport)
(Rechtssache T‑286/03)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke RIGHT GUARD XTREME sport – Ältere nationale Bildmarke WILKINSON SWORD XTREME III – Verwechslungsgefahr – Ablehnung der Eintragung – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer älteren, für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke mit den Wortbestandteilen „RIGHT GUARD XTREME sport“ und Bildmarke mit den Wortbestandteilen „WILKINSON SWORD XTREME III“ (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnrn. 81-82)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. April 2003 (Sache R 221/2002-4), mit der die Eintragung der Bildmarke RIGHT GUARD XTREME sport abgelehnt wurde
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
The Gillette Company
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke RIGHT GUARD XTREME sport für Waren der Klasse 3 – Anmeldung Nr. 1486745
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Wilkinson Sword GmbH
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
deutsche Bildmarken WILKINSON SWORD XTREME III für Waren der Klasse 3
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung der Klägerin
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguês