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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

ECLI:EU:T:2004:92

ECLI: ECLI:EU:T:2004:92Entscheidung vom: 25.03.2004

URTEIL DES GERICHTS (Dritte Kammer) 25. März 2004 Rechtssache T‑238/02 José Barbosa Gonçalves gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften „Beamte – Klage – Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird – Zulässigkeit“ Vollständiger Wortlaut in portugiesischer Sprache II - 0000 Gegenstand: Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den der Kläger angeblich aufgrund seiner Nichtzulassung zu den schriftlichen Prüfungen des Auswahlverfahrens KOM/A/6/01 erlitten hat. Entscheidung: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Leitsätze Beamte – Klage – Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wird – Unzulässigkeit (Beamtenstatut, Artikel 90 und 91)

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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