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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Endemol Entertainment Holding BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

ECLI: ECLI:EU:T:1999:85Entscheidung vom: 28.04.1999

URTEIL DES GERICHTS (Vierte erweiterte Kammer)28. April 1999 (1) „Wettbewerb – Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 – Entscheidung, durch die ein Zusammenschluß für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird – Artikel 22 der Verordnung Nr. 4064/89 – Verteidigungsrechte – Akteneinsicht – Beherrschende Stellung“ Klägerin, gegen Beklagte, DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Vierte erweiterte Kammer) aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 15. Juli 1998, folgendes Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte erweiterte Kammer) Lindh García-Valdecasas Lenaerts Cooke Jaeger Der Kanzler Die Präsidentin H. Jung P. Lindh 1 – Verfahrenssprache: Englisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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