EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
Endemol Entertainment Holding BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
ECLI: ECLI:EU:T:1999:85Entscheidung vom: 28.04.1999
URTEIL DES GERICHTS (Vierte erweiterte Kammer)28. April 1999 (1)
„Wettbewerb – Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 – Entscheidung, durch die ein Zusammenschluß für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird – Artikel 22 der Verordnung Nr. 4064/89 – Verteidigungsrechte – Akteneinsicht – Beherrschende Stellung“
Klägerin,
gegen
Beklagte,
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Vierte erweiterte Kammer)
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 15. Juli 1998,
folgendes
Aus diesen Gründen hat
DAS GERICHT (Vierte erweiterte Kammer)
Lindh
García-Valdecasas
Lenaerts
Cooke
Jaeger
Der Kanzler
Die Präsidentin
H. Jung
P. Lindh
1 – Verfahrenssprache: Englisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.