EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
Turner gegen Europäische Kommission
ECLI: ECLI:EU:T:1990:16Entscheidung vom: 22.02.1990
Avis juridique important
URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ (VIERTE KAMMER) VOM 22. FEBRUAR 1990. - MARIETTE TURNER GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - BEAMTE - BEURTEILUNG. - RECHTSSACHE T-40/89. Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite II-00055 Pub.RJ Seite Pub somm
Leitsätze Tenor
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Beamte - Beurteilung - Änderung der Beurteilungsmethode - Entsprechung zwischen alter und neuer Methode - Grenzen
( Beamtenstatut, Artikel 43 )
Will ein Organ bei der Beurteilung seiner Beamten die Einzelbeurteilungen differenzieren und stärker abstufen, indem es eine auf den drei allgemeinen Noten "übernormal", "normal" und "unter dem Normalen liegend" beruhende Beurteilungsmethode durch eine Beurteilungsmethode ersetzt, die für die "Befähigung" sechs Rubriken und Unterrubriken und für "Leistung" sowie "dienstliche Führung" jeweils vier Rubriken vorsieht, so bedeutet eine solche Änderung der Methode zwangsläufig, daß die Entsprechung zwischen alter und neuer Methode nicht aufgrund eines festen Umrechnungsmechanismus hergestellt werden kann .
1 ) Die Klage wird abgewiesen .
2 ) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten .
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.