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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Maddalena Lebedef-Caponi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

ECLI: ECLI:EU:F:2007:70Entscheidung vom: 25.04.2007

URTEIL DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST (Dritte Kammer) 25. April 2007 Rechtssache F-50/06 Maddalena Lebedef-Caponi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften „Beamte – Beurteilung – Beurteilung der beruflichen Entwicklung – Beurteilungsjahr 2001/2002 – Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 43 des Statuts – Art. 26 des Statuts“ Gegenstand: Klage nach Art. 236 EG und Art. 152 EA auf Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 Entscheidung: Die Beurteilung der beruflichen Entwicklung von Frau Lebedef-Caponi für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 wird aufgehoben. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten. Leitsätze Handlungen der Organe – Rücknahme – Rechtswidrige Handlungen – Umfang bei Verfahrensfehler Beschließt die Verwaltung die Rücknahme einer Handlung wegen eines Verfahrensfehlers bei ihrem Erlass oder ersetzt sie eine vom Gemeinschaftsrichter wegen eines Verfahrensfehlers aufgehobene Entscheidung, so kann sie das ganze Erlassverfahren erneut durchführen, ohne sich auf das zur Behebung des festgestellten Fehlers Erforderliche zu beschränken. Sichert sie bei der Rücknahme einer Handlung dem Betroffenen förmlich zu, dass sie das Erlassverfahren wieder von vorne beginnen wird, kann sie deshalb diese Zusage nicht ohne Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes rückgängig machen, indem sie die Rücknahme ihrem Umfang nach allein auf die Verfahrensabschnitte beschränkt, denen die Rechtswidrigkeit anhaftet. (vgl. Randnrn. 38, 45 und 46)

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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