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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

ECLI:EU:C:2004:71

ECLI: ECLI:EU:C:2004:71Entscheidung vom: 05.02.2004

«Freier Warenverkehr – Artikel 28 EG und 30 EG – Verbot des Inverkehrbringens von mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherten Lebensmitteln – Rechtfertigung – Verhältnismäßigkeit» Leitsätze des Urteils Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung – Verbot, mit Nährstoffen angereicherte Lebensmittel ohne vorherige Zulassung in den Verkehr zu bringen – Rechtfertigung – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Voraussetzungen(Artikel 28 EG und 30 EG) (vgl. Randnr. 50 und Tenor) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Sechste Kammer)5. Februar 2004(1) „Freier Warenverkehr – Artikel 28 EG und 30 EG – Verbot des Inverkehrbringens von mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherten Lebensmitteln – Rechtfertigung – Verhältnismäßigkeit“ DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer),, nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Herren Greenham und Abel, der französischen Regierung, der griechischen Regierung und der Kommission in der Sitzung vom 18. April 2002, nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 16. Mai 2002, erlässt ...“ Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer) Skouris Gulmann Puissochet Macken Colneric Der Kanzler Der Präsident R. Grass V. Skouris 1 – Verfahrenssprache: Französisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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