EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
ECLI:EU:C:2004:263
ECLI: ECLI:EU:C:2004:263Entscheidung vom: 29.04.2004
«Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG – Vorsteuerabzug – Änderung der nationalen Rechtsvorschriften, durch die die Möglichkeit, für die Besteuerung der Vermietung von Grundstücken zu optieren, abgeschafft worden ist – Berichtigung der Abzüge – Anwendbarkeit auf bestehende Mietverträge»
Leitsätze des Urteils
(vgl. Randnrn. 48, 82, Tenor 1)
(vgl. Randnrn. 92, 95, Tenor 2)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer)29. April 2004(1)
„Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Artikel 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG – Vorsteuerabzug – Änderung der nationalen Rechtsvorschriften, durch die die Möglichkeit, für die Besteuerung der Vermietung von Grundstücken zu optieren, abgeschafft worden ist – Berichtigung der Abzüge – Anwendbarkeit auf bestehende Mietverträge“
gegen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Gemeente Leusden, vertreten durch R. Brouwer und H. P. Bodt, der Holin Groep BV cs, vertreten durch R. M. Vermeulen, advocaat, der niederländischen Regierung, vertreten durch S. Terstal als Bevollmächtigte, und der Kommission, vertreten durch H. M. H. Speyart und R. Lyal als Bevollmächtigte, in der Sitzung vom 9. Januar 2003,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 3. Juni 2003,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
Jann
Rosas
von Bahr
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Niederländisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.