EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
ECLI:EU:C:2003:630
ECLI: ECLI:EU:C:2003:630Entscheidung vom: 20.11.2003
«System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich – Entscheidung der Kommission, die Anzahl der Ökopunkte für das Jahr 2001 nicht zu verringern – Rechtmäßigkeit»
Leitsätze des Urteils
Verkehr – Straßenverkehr – Sonderregelung für den Straßengütertransitverkehr durch Österreich – System von Ökopunkten für Lastkraftwagen – Transitverkehr – Den österreichischen Behörden obliegende Beweislast – Einstellung des Umweltdatenträgers durch den Fahrer bei der Einfahrt in österreichisches Hoheitsgebiet – Bedeutung – Grenzen(Protokoll Nr. 9 zur Beitrittsakte von 1994, Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe c; Verordnung Nr. 3298/94 der Kommission, Artikel 2 Absätze 2 und 5)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Sechste Kammer)20. November 2003(1)
„System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich – Entscheidung der Kommission, die Anzahl der Ökopunkte für das Jahr 2001 nicht zu verringern – Rechtmäßigkeit“
In der Rechtssache C-356/01
Klägerin,
gegen
Beklagte,
Streithelferin,
DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer),
aufgrund des Sitzungsberichts,
folgendes
Aus diesen Gründen hat
DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer)
Skouris
Cunha Rodrigues
Puissochet
Schintgen
Macken
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Deutsch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.