Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Παράβαση κράτους μέλους - Οδηγία 2003/98/ΕΚ - Περαιτέρω χρήση πληροφοριών του δημόσιου τομέα - Παράλειψη μεταφοράς στην εσωτερική έννομη τάξη εντός της ταχθείσας προθεσμίας.

ECLI: ECLI:EU:C:2007:794Entscheidung vom: 13.12.2007

Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 13. Dezember 2007 – Kommission/Belgien (Rechtssache C‑528/06) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2003/98/EG – Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – Keine fristgerechte Umsetzung“ 1.                     Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 7) 2.                     Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Verstoß – Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung – Unzulässigkeit (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 345, S. 90) nachzukommen Tenor Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguêsRomână